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Bürgerbegehren „Welterbe erhalten – Elbtunnel bauen“

Homepage des Vereins „Bürgerbegehren Tunnelalternative am Waldschlößchen e.V.“

Freibrief für Steinschüttungen an der Elbe

25. November 2008

Eine Mitteilung des
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Anfang September wandte sich der BUND auf dem Gerichtsweg mit einem Eilantrag gegen massive Bauarbeiten in weitläufigen Uferbereichen der Elbe. Die Steinschüttungen, so war seine Befürchtung, können zu einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes „Dessau-Wörlitzer Elbauen“ und damit auch des UNESCO-Welterbes Dessau-Wörlitzer Gartenreich führen. Daher hätten die Bauarbeiten nach europäischen Recht und nach dem Landesnaturschutzgesetz nur unter Beteiligung der anerkannten Umweltverbände, so auch des BUND, durchgeführt werden dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Auffassung des BUND, wonach die Beteiligungsrechte auch nach Bundesrecht bestehen und daher auch gegenüber Bundesbehörden gelten. Allerdings vertritt das Gericht die Ansicht, dass die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen infolge einer Sondervorschrift im Bundeswasserstraßengesetz von formellen Genehmigungs- und Befreiungserfordernissen nach Landesrecht freigestellt sei.

Die Beteiligungsrechte bestehen also nur im Rahmen eines förmlichen Verfahrens. Da das in diesem Sonderfall nicht durchgeführt werden muss, bleibt die Öffentlichkeit außen vor. Die Frage, ob die Baumaßnahmen zu einer Beeinträchtigung des Europäischen Schutzgebietes und des Weltkulturerbes führen können, klärte das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich nicht.

Die Entscheidung hat zur Konsequenz, dass selbst dann nicht gerichtlich gegen die sogenannten Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe vorgegangen werden kann, wenn die Baumaßnahmen für jedermann offensichtlich zu einer erheblichen Schädigung oder sogar Zerstörung von Europäischen Schutzgebieten führen. Manfred Kraus vom BUND-Flussbüro Berlin kommentiert die Entscheidung: „Der Sinn und Zweck der Beteiligungsrechte, nämlich Vollzugsdefiziten im Naturschutzrecht entgegenzuwirken, ist damit ausgehebelt. Dies ist ein Freibrief für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die Steinschüttungen beliebig fortzusetzen. Der Zerstörung der geschützten Flusslandschaft Elbe ist damit Tür und Tor geöffnet.“

Aktualisiert am: 25. November 2008
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Übersetzung von Fabian Künzel
Panorama-Fotos von Harf Zimmermann