Zur Sanierung des Kulturpalastes
12. Dezember 2009
von Eduard Zetera
Dresdens Erben e.V. haben eine fundierte Stellungnahme (pdf-Datei, 33 kB) zur aktuellen Diskussion über den Umbau des Kulturpalasts erarbeitet. Sie beginnt mit den Worten
Dem Stadtratsbeschluss zum Umbau des Kulturpalastes vom Juli 2008 lag unserer Auffassung nach kein ausreichender Abwägungsprozess zugrunde. Zu diesem Schluss kommen wir, obwohl wir wissen, dass ihm eine Vielzahl von Untersuchungen vorausging. Doch ein wesentlicher – wir meinen – ein entscheidender Aspekt hat keine Berücksichtigung gefunden: der Denkmalwert des Gebäudes, der sich nicht zuletzt mit seiner identitätsstiftenden multifunktionalen Nutzung verbindet.
und kommt zu dem Schluss
All das bedenkend, sehen wir in der Sanierung des Kulturpalastes in seinem Bestand einen jetzt zu vollziehenden, einzig vernünftigen ersten Schritt. Um der Philharmonie gute Bedingungen zu bieten, wäre der Saal akustisch zu ertüchtigen. …
Generell ist ein behutsamer Umgang mit dem Baudenkmal geboten. Die Geschichte der Denkmalpflege kennt genügend Beispiele einer Tot-Sanierung. Die Befürchtungen vieler Dresdner, es könnte der Kulturpalast – angesichts der immer höher angesetzten Sanierungskosten – bis zur Unkenntlichkeit verändert werden, haben ihre Berechtigung.
Das Papier wird einer ganzen Reihe von politischen Akteuren überhaupt nicht in den Kram passen. Angetrieben von mehr oder minder egoistischen Motiven versuchen sie gerade wieder mit Nachdruck, die öffentliche Meinung zum Umbau des Kulturpalastes in die eine oder andere Ecke zu treiben. Doch nicht nur das macht diese Stellungnahme brisant. Sie ist ein weiteres Beispiel für das Versagen des amtlichen Denkmalschutzes: Zum Bau der Waldschlößchenbrücke vollzog er seinerzeit einen eigentümlichen Sinneswandel, über dessen Ursachen nur Vermutungen angestellt werden können und der bis heute weder nachvollziehbar begründet noch wirklich öffentlich diskutiert wurde. Hinsichtlich der Sanierung der Albertbrücke ist die Meinung der amtlichen Denkmalschützer offensichtlich irrelevant. Sie beteuern, ja ohnehin in der Sache keinerlei Vetorecht zu besitzen. Und wo und wann haben wir ihre Stimme gleich noch mal zum Thema Kulturpalast gehört? Ist uns da etwas entgangen?
Wenn es denn also an den Bürgern selbst ist, das Fähnchen des Denkmalschutzes in Dresden hoch zu halten, dann bedeutet das zweierlei:
- Sie haben erkannt: Wenn sie sich um die Geschicke ihrer Heimatstadt sorgen, dann müssen sie diese auch selbst in die Hand nehmen. Das tun sie, auch wenn es einigen ihrer gewählten Vertreter nicht eben gelegen kommt. Aber genau so funktioniert Demokratie: Wenn die Bürger am Wahltag ihre Stimme abgeben, heißt das noch lange nicht, dass sie keine mehr haben.
Das ist die gute Nachricht.
- Der amtliche Denkmalschutz übernimmt in Dresden eine fragwürdige Rolle: Er darf Bauvorhaben seinen Segen erteilen und wenn er das bei irrwitzigen Bau- oder Verkehrsbau-Vorhaben mal nicht will, dann wird er kalt gestellt.
Das Dresdner Amt für Kultur und Denkmalschutz gehört zum Geschäftsbereich des Beigeordneten für Kultur, Ralf Lunau, und ist damit der Oberbürgermeisterin unterstellt. Das Landesamt für Denkmalpflege gehört zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsminister des Innern, Markus Ulbig. Durch diese Unterstellungsverhältnisse wird ein unabhängiges, nur an der Sache orientiertes Handeln beider Ämter zuverlässig verhindert, soweit die Gefahr besteht, dass sie den politischen Akteuren in die Quere kommen. Wenn die Landeshauptstadt und der Freistaat dennoch ihren Behördenapparat mit derartigen Ämtern garnieren, dann nur aus einem Grund: Sie werden als Feigenblatt gebraucht.
Das ist die schlechte Nachricht.