Am 13.10.2008, dem Tag vor der Reise von Oberbürgermeisterin Helma Orosz zum UNESCO-Welterbezentrums nach Paris, überreichte Prof. Hans Günther Coers ihr Blumen im Namen der Bürgerinitiativen Dresdner Welterbe. Das Dresden Fernsehen berichtete darüber in einem eigenen Beitrag (mpeg-Datei, 4.952 kB).

Prof. Coers verband die Blumenübergabe mit folgenden Worten:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

mir ist die Ehre zuteil geworden, Ihnen vor Ihrer Reise nach Paris Blumen (in den UNESCO-Farben) zu überreichen. Mein Name ist Hans Günther Coers, ich bin Prof. i.R. an der Bauingenieurfakultät der TU; was aber wohl viel wichtiger ist: ich bin in Dresdner von Geburt an und wohne hier ohne Unterbrechung seit 70 Jahren. Ich habe die Zerstörung Dresdens bewusst mit 8 Jahren miterlebt (unser Haus war teilweise zerstört) und 40 Jahre Sozialismus haben Dresden weiteren Schaden zugefügt.

Um so mehr liegt mir und uns allen am Herzen, dass Dresden heute wieder Weltgeltung erlangt, auf wirtschaftlichem Gebiet, aber gerade auch auf den Gebieten, auf denen Dresden immer in der Welt berühmt war: Dresden als Stadt der Kunst, Kultur und der Wissenschaft. Gerade diese Faktoren entscheiden in der globalisierten Welt wirkungsvoll über die internationale Attraktivität einer Stadt als Wirtschaftsstandort.

Dresden hat schon viel erreicht, das es zu bewahren gilt. Dazu gehört auch das Adelsprädikat, verliehen von der UNESCO, die Kunst, Kultur und Wissenschaft weltweit vertritt: die Aufnahme des Dresdner Elbtals in das Weltkulturerbe. Hätten wir diesen Titel nicht, würde niemand darüber reden. Aber eine selbstverschuldete Aberkennung – so wird Dresden in aller Welt gesehen, weil es keinen Kompromiss gefunden hat – hätte nicht nur Blamage, sondern langfristigen Schaden für Dresden zu Folge. Dazu käme der Schaden für Deutschland, wie von der Bundeskanzlerin geäußert: die Streichung des Dresdner Elbtals aus der Welterbeliste würde das Ansehen Deutschlands und das Verhältnis Deutschlands zur UNESCO erheblich beeinträchtigen.

Deshalb sind wir hier, um Sie in Ihrem Bemühen zu unterstützen, das Welterbe zu erhalten. Sie können sicher sein, dass es den 50.000 Dresdnern, die für einen neuen Bürgerentscheid votiert haben, um das gleiche Ziel geht: das Welterbe zu erhalten.

Uns wäre es lieber gewesen, die Stadt hätte von Anfang der Differenzen an mit der UNESCO kooperiert, so wie es Stralsund bei der Rügen-Brücke getan hat. Dort hat niemand einen Tunnel verlangt. 2006/2007 war die UNESCO-Kommission noch bereit, einen auszuwählenden erbeverträglichen Brückenentwurf zu akzeptieren. Die Chance wurde nicht genutzt. In der seitdem vergangenen Zeit hat sich die UNESCO auf eine Tunnellösung festgelegt.

In dieser Situation, in der Sie Ihr Amt übernommen haben, ist es für Sie, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr viel schwieriger geworden, ergebnisoffene Gespräche in Paris zu führen. Jetzt muss sich Dresden unvoreingenommen weltoffen zeigen. Diesen Weg im Sinne aller Dresdner zu beschreiten, dafür danken wir Ihnen und begleiten Sie mit unseren besten Wünschen nach Paris.

Zum Schluss möchte ich etwas sagen, das nicht von mir stammt, dem wir uns aber 100prozentig anschließen: wenn es Ihnen gelingt, den UNESCO-Titel Welterbestätte für Dresden zu erhalten, gehen Sie an prominenter Stelle in das Geschichtsbuch Dresdens ein!

Prof. Dr. Hans Günther Coers

Heute, fast drei Monate später, sind wir in der Sache noch immer nicht weiter. Im Gegenteil: Es erhärtet sich der Verdacht, dass Frau Orosz vor allem eines tut: Nichts. Daher noch einmal die Frage:

Frau Orosz, was tun Sie
für das Welterbe Dresdner Elbtal?

Zwei Beschlussanträge der jeweiligen bündnis-grünen Fraktion sind am 13.11.2008 im Sächsischen Landtag sowie am 11.12.2008 im Dresdner Stadtrat behandelt worden. Die Anträge selbst sind weit weniger bemerkenswert als die darüber geführten Debatten und die Abstimmungsergebnisse. Warum?

Beide Beschlussanträge zielen auf den Erhalt des Welterbe Dresdner Elbtal, einen Baustopp für die Brücke und eine Umplanung zum Bau des Elbtunnels. Niemand – noch nicht einmal die Antragsteller selbst – erwartete, dass diese Anträge eine Mehrheit in den jeweiligen Gremien finden. Dennoch ist es wichtig, dass sie gestellt und debattiert wurden: So wird eindeutig und auch für zukünftige Betrachter gut nachvollziehbar klargestellt, wer welche Position vertritt und wer letztlich für die Zerstörung des Welterbe Dresdner Elbtal verantwortlich zeichnet. Die Roten Karten sind damit verteilt.

Auf den folgenden beiden Seiten sind die Debatten im Landtag sowie im Stadtrat im einzelnen kommentiert. Im Anschluss daran wird noch einmal zusammengefasst.


Seiten: 1 2 3 4

Silvesternacht

von Ludwig Thoma (1867-1921)

Und nun, wenn alle Uhren schlagen,
So haben wir uns was zu sagen,
Was feierlich und hoffnungsvoll
Die ernste Stunde weihen soll.

Zuerst ein Prosit in der Runde!
Ein helles, und aus frohem Munde!
Ward nicht erreicht ein jedes Ziel,
Wir leben doch, und das ist viel.

Noch einen Blick dem alten Jahre,
Dann legt es auf die Totenbahre!
Ein neues grünt im vollen Saft!
Ihm gelte unsre ganze Kraft!

Wir fragen nicht: Was wird es bringen?
Viel lieber wollen wir es zwingen,
Dass es mit uns nach vorne treibt,
Nicht rückwärts geht, nicht stehen bleibt.

Nicht schwächlich, was sie bringt, zu tragen,
Die Zeit zu lenken, lasst uns wagen!
Dann hat es weiter nicht Gefahr.
In diesem Sinne: Prost Neujahr!

Zwischen den Jahren

Was könnt uns Gott wohl Beßres schenken,
Als daß er unsrer Obrigkeit
Den Geist der Weisheit gibet!
Johann Sebastian Bach

Weihnachten …

ist eine Zeit, zurück zu schauen. Manch einer tut das in Dresden nicht ohne Bitterkeit: Viele kulturinteressierte Menschen, die sich um Dresdens Wohl sorgen, haben die Lokal- und Landespolitik in Sachen Waldschlößchenbrücke als arrogant und ignorant empfunden. Sie steht weniger einer Welt- oder Kultur-Metropole als einem Provinznest an. Selbst die Touristen sehen das bereits. – Nur unsere Entscheidungsträger brauchen wohl noch ein wenig Zeit, bis auch bei ihnen diese Erkenntnis reift.

Neujahr …

ist eine Zeit, nach vorn zu schauen. Eine Vielzahl von Dresdner Bürgerinnen und Bürgern tut das durchaus selbstbewusst und optimistisch: Sie haben gelernt, dass sie selbst Verantwortung für die Geschicke ihrer Stadt übernehmen müssen und können, wenn sie ihnen denn am Herzen liegen. War die Diskussion um das Welterbe und die Waldschlößchenbrücke zu etwas gut, dann wohl dazu. So wird manch einer unserer Entscheidungsträger lernen müssen, dass er sein Mandat nicht mit einem Parteibuch als Erbschein von seinem Vorgänger übernimmt; vielmehr ist sein Einfluss allein Ausdruck des Vertrauens, welches seine Wähler ihm schenken – oder entziehen.

Vor einem Jahr, am 14.01.2008, begann mit einer Informationsveranstaltung im Gemeindesaal der Martin-Luther-Kirche die Sammlung der Unterschriften für unser Bürgerbegehren.

Mittlerweile blicken wir auf ein beeindruckendes Engagement unzähliger Aktiver und die überwältigende Zustimmung der Dresdner Bürger für unser Anliegen zurück. Wir haben aber auch erkennen müssen, dass die Dresdner Kommunalpolitik nicht bereit ist, sich den anstehenden Herausforderungen zu stellen, und dass die Sächsische Landespolitik nicht in der Lage ist, die Zeichen der Zeit zu erkennen.

Plakat

Den „Jahrestag“ am 14.01.2009 nehmen wir zum Anlass, um im Rahmen des „Neujahrsempfangs der Welterbebewegung Dresden“ über den aktuellen Stand des Bürgerbegehrens zu informieren und einen Ausblick auf die weiteren Aktivitäten des Vereins Bürgerbegehren Tunnelalternative am Waldschlößchen e.V. zu geben. Der Empfang findet um 19:00 Uhr im Festsaal des Dresdner Rathauses (Dr.-Külz-Ring 19, Eingang Goldene Pforte, Einlass ab 18:45 Uhr) statt. Alle interessierten Dresdner Bürger sind herzlich eingeladen.

Programm

Nachtrag

Die Links im obigen Programm verweisen auf die Manuskripte zu den Redebeiträgen. Darüber hinaus sei an unseren Beitrag mit einem Stimmungsbild der Veranstaltung verwiesen sowie auf die Informationsschrift „Der WeltErbe“, in der u.a. die juritischen Auseinandersetzungen kommentiert werden.

Blühe, deutsches Florenz,
mit deinen Schätzen der Kunstwelt,
Stille gesichert sei, Dresden Olympia uns
Johann Gottfried Herder (1744-1803)

Ein Essay von
Rainer G. Richter
Kunsthistoriker, Oberkonservator
Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Kunstgewerbemuseum in Schloss Pillnitz

Obwohl sich die Worte Herders ganz und gar auf Dresdens Kunstschätze und explizite auf die italienischen Gemälde in der Dresdner Gemäldegalerie beziehen, wird der Begriff – abgewandelt in „Elbflorenz“ – häufig, wenn auch fälschlich, obendrein für die in die liebliche Elbelandschaft eingebettete Dresdner Stadtlandschaft verwendet.

In letzter Zeit werden auch immer wieder im Zusammenhang mit dem Dresdner Weltkulturerbe (Titel seit 2004) und dem Bau der Waldschlösschenbrücke Diskussionen über die vorgesehenen Baumaßnahmen geführt. Hierbei gibt es über die zukünftige Gestaltung der Dresdner Elbelandschaft die haarsträubendsten Ansichten, die mangels Interesse an der Kulturlandschaft den Welterbetitel gefährden.

Zu diesem gewachsenen Landschaftsraum gehören u.a. Stadt und Festung Königstein, Stadt und Festung Pirna, Schloss und Park Pillnitz, der Elbhang, die Elbschlösser, die Waldschlösschenumgebung, die Dresdner Innenstadt mit den Ministerialbauten, dem Jägerhof, dem Residenzschloss, dem Japanischen Palais und den Kirchenbauten sowie das Schloss Übigau am „unteren Ende“ des Dresdner Elbtals. Der etwas enger gesteckte Abschnitt, den wir zurzeit noch als „Weltkulturerbe“ bezeichnen dürfen, erstreckt sich „nur“ von Pillnitz bis Übigau.

Ungeachtet der unterschiedlichen Standpunkte zu den geografischen Begrenzungen des Weltkulturerbes haben alle genannten kulturellen Besonderheiten ein gemeinsames Kriterium, durch das der Ehrentitel Weltkulturerbe überhaupt gerechtfertigt ist: die Einmaligkeit der durch die Stadt führenden Elbwindungen, verbunden mit der ausgedehnten, weitgehend naturbelassenen Uferlandschaft, welche die einmalige Natur-, Kultur- und Stadtlandschaft Dresden hervorgebracht hat. Keiner anderen bedeutenden Stadt auf der Welt ist eine solche Verbindung zwischen Fluss, Landschaft und urbaner Bebauung gelungen. Sämtliche größeren Städte Europas, die an einem oder mehreren Flüssen gelegen sind (Berlin, Budapest, Florenz, London, Paris, Prag, Rom, St. Petersburg usw.), haben ihre Bauten bis an die Ufer geführt, welche meist von hohen Uferstraßen gesäumt wurden. Nur in Dresden ist es weisen Kurfürsten und Königen und später ebenso klugen und tüchtigen Stadträten gelungen, die Dresdner Elbelandschaft weitestgehend zu erhalten. Wegen der starken und früher häufig vorkommenden Hochwasser (kleine Eiszeit – etwa vom Anfang des 14. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts) folgten die Kurfürsten und klugen Stadträte einfach der Einsicht in eine gegebene Notwendigkeit. Die Elbwiesen waren als Überschwemmungsland, auf dem sich die Wassermassen ausbreiten konnten, einfach notwendig.

Angefangen im 16. Jahrhundert unter Herzog und Kurfürst Moritz (1521/1541-1553), der Dresden zu einer Renaissancestadt erblühen ließ, fortgeführt durch „Vater August“ (1526-1586), der Dresden zu der militärisch meistbefestigten europäischen Stadt des 16. Jahrhunderts ausbaute, über Johann Georg I. (1585/1611-1656), der gewaltige Jagden, Festspiele und -musiken auf den breiten Elbwiesen aufführen ließ, ferner über August den Starken (1670/1694-1733), unter dem Dresden zu einem kleinen „Venedig des Nordens“ avancierte, bis hin zu den bedeutenden Entscheidungen der Regierung und der Stadtverwaltung um 1900 gelang es, den einmaligen Landschaftscharakter der Großstadt weiterhin zu bewahren. Selbst als um 1880 die Elbe im Zusammenhang mit der Kettenschifffahrt vorsichtig kanalisiert wurde (Uferbefestigung, Ausbau von Hafenanlagen und Pferdeschwemmen), blieb dieser einmalige Charakter erhalten!

Heute gibt es inmitten dieser Landschaft in der unmittelbaren Nähe des von Camillo Graf Marcolini (1739-1814) am Ende des 18. Jahrhunderts angelegten Waldschlösschens, zu dem das heute noch bestehende neogotische Haus, das so genannte Waldschlösschen, ursprünglich aber auch ein englischer Park und eine Meierei (etwas elbabwärts auf der heutigen Bautzner Straße) gehörten, eine äußerst sensible Stelle: den so genannten „Waldschlösschenblick“, womit eine Aussicht vom Waldschlösschen auf die Elbelandschaft und die Dresdner Altstadt gemeint ist. Genau an diesem Aussichtspunkt verließen Reisende, eben noch aus dem Dunkel der Dresdner Heide kommend, die Bautzner Landstraße, um von der hohen Uferböschung aus (etwa dort, wo der heutige Pavillon steht) den prächtigen Anblick Dresdens zu genießen. Wer ist nicht heute noch bewegt, wenn er z.B. Ernst Rietschels (1804-1861) Lebensbeschreibung liest, in welcher er diesen überwältigenden Eindruck wiedergibt, als er als Kind zum ersten Mal aus Pulsnitz nach Dresden kam! Diesen historisch gewachsenen Waldschlösschenblick durch eine Brücke (ungeachtet dessen, wie „schön“ sie zu werden verheißt) zu zerschneiden und zu zerstören, hieße, den sensibelsten Bereich der Dresdner Kulturlandschaft am empfindlichsten zu treffen! Wer dennoch an dieser Stelle eine Elbquerung wünscht, sich aber dem kulturellen Erbe verpflichtet fühlt, braucht sich nur für die Alternative Elbtunnel zu entscheiden.

Der Elbtunnel ist die Alternative!

Jeglichen Beifall errang,
wer Nützliches mischt mit dem Schönen
Omne tulit punctum, qui miscuit utile dulci
Horaz (Quintus Horatius Flaccus 65-8 v.Chr.), ars poetica

Alles Lüge

Auf der Internetseite der Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke findet sich ein Beitrag von Dr. Hans-Joachim Brauns vom 12.12.2008, in dem er in gewohnt virtuoser Weise mit der Wahrheit umgeht. Daher sollte der Beitrag besser nicht unkommentiert bleiben. Lassen wir aber zuerst das Traktat auf uns wirken …

Auch der erneute Versuch der Brückengegner, im Stadtrat einen Baustopp durchzusetzen, ist gescheitert. Begründung des Antrags war – wie immer – die derzeitige Haltung der UNESCO und natürlich, der Tunnel sei doch der Kompromiss. Keine Mehrheit fand auch die Forderung, die Oberbürgermeisterin möge einen Bürgerentscheid für den Tunnel vorbereiten.

Über die Brückengegner kann man nur den Kopf schütteln. Sie verdrängen oder verschweigen bewusst, die bis jetzt nur mündlich bzw. in einer Presseerklärung gegebene Begründung des Verwaltungsgerichts für die Abweisung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, nämlich dass der Bau eines Tunnels unter der Elbe aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig sei.

Es wird keinen Tunnel geben. Dies nicht zur Kenntnis zu nehmen grenzt an pathologischem Realitätsverlust.

Eine realitätsbezogene Politik für den Erhalt des Dresdner Elbtals in der Liste der Welterbestätte wäre die Unterstützung unserer Oberbürgermeisterin, bei der UNESCO für die Vereinbarkeit von Brücke und Welterbe zu werben. Was machen die Brückengegner? Sie fordern die UNESCO der Sache nach auf, hart zu bleiben! Das ist dann konsequent, wenn es ihnen allein darum geht, ihren „Sieg“, die UNESCO auf ihre Seite gezogen zu haben, koste es, was es wolle, zu verteidigen. Das ist schade, das ist peinlich und das schadet unserer Stadt.

Das Dresdner Elbtal ist in Kenntnis der UNESCO von den Planungen für die Waldschlößchenbrücke Welterbe geworden. Das Dresdner Elbtal ist also mit Brücke Welterbe. Wer nicht einmal gedanklich die Möglichkeit zulässt, dass das eine redliche Überzeugung ist, hängt selbstgerecht nur eigenen Anschauungen nach, negiert den Bürgerentscheid und redet damit antidemokratischen Strukturen das Wort. Diese Leute sollten endlich in sich gehen! Merken sie nicht, was sie alles kaputt machen? Um der Demokratie Willen ist gegenüber diesen Leuten Widerstand angezeigt.

… und schauen uns dann einmal seine Bestandteile genauer an:

  • Die (schriftliche) „Begründung des Verwaltungsgerichts für die Abweisung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss“ liegt bislang noch nicht vor. Sie ist frühestens im Januar zu erwarten – und es sind vor allem die Naturschutzverbände, die recht gespannt auf sie warten. Bis dahin sollte auch Herr Brauns mit Interpretationen des Urteils vorsichtig sein.
  • Herr Brauns stellt fest, „dass der Bau eines Tunnels unter der Elbe aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig sei.“ Das ist seine persönliche Auslegung der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts, in der es heißt: „Die von den Klägern favorisierte Tunnelvariante kommt nach Auffassung der Kammer als alternative Flussquerung nicht in Betracht, da diese zusätzlich erheblich in den geschützten Flusslauf der Elbe eingreifen würde.“ Dieser Passus überrascht zumindest in zweierlei Hinsicht:
    • Gerade mit Verweis auf einen künftig möglichen (und keinesfalls unumstrittenen) Ausbau der Elbe für größere Frachtschiffe hatte das Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden die geforderte Tunnelüberdeckung von 2,50 Meter auf 3,50 Meter erhöht. Man darf sich fragen, wie dieser Ausbau ohne erheblichen Eingriff in den geschützten Flusslauf erfolgen soll.
    • Es sind gerade die Naturschutzverbände, für welche der Elbtunnel den geringeren Eingriff in die Umwelt darstellt. In Abwägung der Alternativen haben sie sogar bindend zugesagt, dass sie auf Klagen gegen einen Tunnelbau verzichten.

    Im übrigen erscheint es fragwürdig, wenn jemand, der den Bau einer vierspurigen Brücke durch ein Landschaftsschutzgebiet vorantreibt, über die täglich 45.000 Autos verkehren sollen, plötzlich sein Herz für den Naturschutz entdeckt. Das erinnert ein wenig an die Fürsorge der Brückenfreunde, die unvermittelt den Radfahrern zuteil wurde, weil eine Tunnellösung ihnen ja keine Flussquerung erlaube – obwohl sich der ADFC Dresden für derartige Argumentationen nicht vereinnahmen lassen will und für Radfahrer gangbare Alternativen zur Verfügung stehen.

  • Herr Brauns diagnostiziert „pathologischem Realitätsverlust“ bei den Tunnelfreunden. Nun, für zarte Gemüter ging es im „Dresdner Brückenstreit“ schon immer etwas ruppig zu. Wem das befremdlich schien, findet hier eine Antwort: Herr Brauns zählt zu den exponierten Brückenfreunden und wie viele von ihnen pflegt auch er einen wenig respektvollen Umgang mit seinen Gegnern. Seine „Verdienste“ um die Streitkultur in dieser Stadt können von daher nicht hoch genug geschätzt werden.
  • Herr Brauns fordert auf, „bei der UNESCO für die Vereinbarkeit von Brücke und Welterbe zu werben.“ Da hat er etwas nicht richtig verstanden. Den Welterbetitel hat Dresden weder für den Canaletto-Blick, noch für die Frauenkirche oder das historische Zentrum erhalten. Nein, es ist gerade die einzigartige Stadt-Landschaft, es sind die weiten, unverbauten Elbauen, die Dresden im Vergleich zu ähnlichen Großstädten auszeichnen. So ist es auch nicht überraschend, wenn die Fachgutachter der UNESCO urteilen, dass eine Brücke an dieser Stelle in jedem Fall eine irreversible Beschädigung des mit dem Welterbestatus versehenen Landschaftsraumes bedeutet. Die UNESCO kann gar nicht anders, als dieser Einschätzung zu folgen. Das ist jüngst noch einmal bei der Konferenz „UNESCO-Welterbe in Gefahr“ anlässlich der Jahrestagung der deutschen UNESCO-Welterbestätten am 22./23.10.2008 in Eisenach deutlich geworden – einer Veranstaltung, zur der es im übrigen Dresden nicht für notwendig erachtete, einen Vertreter zu entsenden. Zudem: Bevor Herr Brauns für die „Unterstützung unserer Oberbürgermeisterin“ in dieser Angelegenheit wirbt, sollte er sich bitte zuerst an Frau Orosz selbst wenden, denn sie lässt in Welterbe-Dingen offensichtlich einiges unversucht.
  • Ein Klassiker: „Das Dresdner Elbtal ist in Kenntnis der UNESCO von den Planungen für die Waldschlößchenbrücke Welterbe geworden.“ Das ist die Lebenslüge der Brückenfreunde. Herrn Brauns und all jenen, die noch immer daran glauben, sei die Lektüre unseres Beitrags „Und die UNESCO war doch informiert!?“ wärmstens empfohlen.
  • An einer Stelle hat Herr Brauns vollkommen Recht: Wer einen „Bürgerentscheid negiert, redet damit antidemokratischen Strukturen das Wort.“ Das möge er bitte zuerst einmal seinen Parteifreunden von der CDU in Leppersdorf erklären. Dort ist ein eindrucksvolles Beispiel zu besichtigen, wie die CDU einen Bürgerentscheid negiert. Und dann kann er seinen Parteifreunden von der Dresdner und der sächsischen CDU erklären, dass jemand, der ein Bürgerbegehren ignoriert, gleichfalls antidemokratischen Strukturen das Wort redet. Leider ist das Verhältnis seiner Partei zu demokratischen Prinzipien zu ambivalent, als dass er der Richtige für derartige Belehrungen wäre. Im übrigen ist seine Kritik an sich unzutreffend: Nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist und in einer vollkommen veränderten Ausgangslage (mittlerweile herrscht Klarheit über die Machbarkeit des Elbtunnels und die Welterbe-Relevanz der Bürgerentscheidung) steht nach dem Willen des Gesetzgebers den Bürgern das Recht zu, erneut zu entscheiden. Und genau das wird ihnen verwehrt. Von wem? Zuallererst von der CDU-Stadtratsfraktion.

Vergessen wir nicht: Herr Dr. Hans-Joachim Brauns ist nicht nur Vorsitzender der Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke, er ist auch Stadtrat der CDU. Mit Blick auf das kommende Wahljahr sollten uns seine Worte in lebendiger Erinnerung bleiben:

Um der Demokratie Willen
ist gegenüber diesen Leuten
Widerstand angezeigt.

Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger ist Professorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin und zugleich Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. In den „Berliner Online-Beiträgen zum Völker- und Verfassungsrecht“ hat sie einen Aufsatz mit dem Titel „Die Herrschaft der Fremden – Zur demokratietheoretischen Kritik des Völkerrechts“ (pdf-Datei, 291 kB) veröffentlicht. Dieser Aufsatz ist zugleich im „Archiv des öffentlichen Rechts“ (Bd. 133, Nr. 3, Juli 2008, S. 315-345) erschienen. Das „Archiv des öffentlichen Rechts“ ist eine der angesehensten und ältesten juristischen Fachzeitschriften in Deutschland. Es wird von Udo di Fabio (Richter am Bundesverfassungsgericht), Peter M. Huber (Vorsitzender des Deutschen Juristen-Fakultätentages) und Gerhard Robbers (Leiter des Instituts für Europäisches Verfassungsrecht) herausgegeben.

Auf Seite 15ff. ihres Aufsatzes widmet sich Heike Krieger unter der Überschrift „Völkerrecht und unmittelbare Demokratie“ der Dresdner Waldschlösschenbrücke. Bemerkenswert sind hierbei ihre Aussagen zum „Völkerrecht als Grenze von Akten unmittelbarer Demokratie“ auf Seite 17f.:

Der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit besagt aber, dass alle deutschen Staatsorgane nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet sind, die Völkerrechtsnormen zu befolgen, die die Bundesrepublik Deutschland binden, und Verletzungen nach Möglichkeit zu unterlassen. Nach § 24 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung steht ein Bürgerentscheid einem Beschluss des Gemeinderates gleich. Der Beschluss ist kein Akt eines rechtlich ungebundenen Souveräns. Die Gemeindebürger üben vielmehr gebundene öffentliche Gewalt aus. … Als Teil der vollziehenden Gewalt sind aber auch die Gemeindebürger an den Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit gebunden und haben Verletzungen des Völkerrechts nach Möglichkeit zu unterlassen. Daher kann jedenfalls bei hinreichend bestimmten völkerrechtlichen Verpflichtungen, die in Form eines Vertragsgesetzes umgesetzt sind, von abzuwägenden Rechtspositionen nicht die Rede sein. Vielmehr wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob ein Bürgerentscheid, der sich über Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen hinwegsetzen will, überhaupt stattfinden kann, oder ob es sich nicht vielmehr um einen Antrag handelt, der gesetzeswidrige Ziele verfolgt und damit nach den Gemeindeordnungen gar nicht zulässig ist.

Hinzu kommt: Bereits weit vor dem Bürgerentscheid von 2005 herrschte in Kreisen der Sächsischen Staatsregierung Klarheit darüber, dass sehr wohl ein Konflikt zwischen dem Bau der Waldschlößchenbrücke und der Bewahrung des Welterbe Dresdner Elbtal besteht:

  • Georg Milbradt sagte hierzu im Interview mit der Sächsischen Zeitung am 13.05.2008: „Kurt Biedenkopf, Herbert Wagner und ich haben deshalb immer vor einer Beantragung des [Welterbe-] Titels gewarnt.“
  • In einem Aktenvermerk der Staatsregierung vom 29.09.2003 wird von „einer Dampferfahrt [mit dem ICOMOS-Gutachter Jukka Jokilehto] vom Stadtzentrum nach Pillnitz“ zufrieden berichtet: „Die im Vorfeld von SMI befürchteten Diskussionen um eine Waldschlößchenbrücke und weitere Bauvorhaben spielten … keine kritische Rolle.“

Diese und weitere Fakten sind in unserem Beitrag „Und die UNESCO war doch informiert!?“ zur bewusst verschleierten Darstellung des Brückenbauvorhabens bei der Beantragung des Welterbetitels zusammengefasst.

Vor diesem Hintergrund wird auch die eigentliche Funktion des Bürgerentscheids von 2005 besser sichtbar: Der Widerspruch der UNESCO sollte mit dem Argument „direkte Demokratie steht über Völkerrecht“ vom Tisch gewischt werden. So kam es den „Brückenbauern“ durchaus gelegen, dass das Bundesverfassungsgericht am 29.05.2007 urteilte (2 BvR 695/07, Absatz 35): „In Anbetracht dieses völkerrechtlichen Rahmens ist es verfassungsrechtlich möglich, dass sich der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille, als authentische Ausdrucksform unmittelbarer Demokratie, in einem Konflikt über die planerische Fortentwicklung einer Kulturlandschaft durchsetzt.“ – was von ihnen seither in der Form: „Alle Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben die Rechtmäßigkeit des Brückenbaus bestätigt.“ kolportiert wird – allerdings ohne den unmittelbar folgenden Satz aus dem Urteil zu zitieren, der da lautet: „Dies gilt jedenfalls dann, wenn zuvor in einem Verhandlungsprozess erfolglos nach einer Kompromisslösung gesucht wurde.“ Dass es einen solchen Verhandlungsprozess mangels Kompromisswilligkeit und -fähigkeit von Landeshauptstadt und Freistaat nie gegeben hat, ist hinlänglich bekannt.

Damit wird deutlich: Der Bürgerentscheid von 2005, welcher gemeinhin als zwingender Grund für den Bau der Waldschlößchenbrücke angeführt wird, ist juristisch sehr wohl angreifbar. Bereits im Jahr 2004 hatte ein Gutachten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Waldschlößchenbrücke Hinweise auf diesen Umstand geliefert.

Noch deutlicher: Man könnte meinen, der Bürgerentscheid von 2005 wäre illegal zustande gekommen.


Lesen Sie im einzelnen:

Offener Brief

Bürgerbegehren Tunnelalternative am Waldschlößchen e. V.
Schubertstraße 29
01307 Dresden

An die
Landeshauptstadt Dresden
Oberbürgermeisterin Frau Helma Orosz
Dr. Wilhelm-Külz-Ring 19
01067 Dresden

Dresden, den 12.12.2008

Finanzierung der welterbeverträglichen Elbquerung am Waldschlößchen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Stadt Dresden als Kommune mit UNESCO-Welterbestätte ist verpflichtet, in Erfüllung des Vertrages der mit der Bewerbung und Annahme des Welterbetitels geschlossen wurde, alles ihr Mögliche zum Erhalt des Welterbes Dresdner Elbtal zu tun. Ebenso ist der Freistaat Sachsen als Bundesland der Bundesrepublik Deutschland Vertragspartner der UNESCO und daher verpflichtet, alles ihm Mögliche zum Erhalt seiner Welterbestätten zu unternehmen.

Das von uns initiierte und von der Mehrheit des Dresdner Stadtrates für zulässig erachtete Bürgerbegehren „Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlößchen“ wurde vor allem wegen abweichender Kostenschätzungen und des Fehlens eines konkreten Fördertitels zur Finanzierung der Mehrkosten des Waldschlößchentunnels von der Dresdner Stadtverwaltung wie auch von der Sächsischen Landesregierung für unzulässig erachtet.

Im Juli dieses Jahres hat die 32. Tagung des UNESCO-Welterbekomitees den Waldschlößchentunnel als einzige mit dem Welterbestatus vereinbare Elbquerung am Waldschlößchen bestätigt. Dresden wird bei Weiterbau der jetzigen Brücke den Welterbetitel verlieren!

Am 20. November hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages das neue Förderprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Weltkulturerbestätten“ mit einem Volumen von 150 Mio. Euro beschlossen.

In Unterstützung des gestrigen Beschlusses des Dresdner Stadtrates, Mittel aus diesem Förderprogramm für den Bau einer welterbeverträglichen Lösung zu beantragen, fordern wir Sie namens der Unterstützer unseres Bürgerbegehrens auf, aktiv seitens der Stadtverwaltung Geld für den Bau einer welterbeverträglichen Lösung zu beantragen.

Wir geben diesen Brief der deutschen und internationalen Presse zur Kenntnis.

Für alle Rückfragen stehen wir gern zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Knaack, Thomas Löser, Prof. Ralf Weber
Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens
„Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlößchen“

Mit seinem Beschluss bekräftigt der Stadtrat, dass er vom Freistaat Sachsen in der Welterbefrage de facto entmündigt und entmachtet wurde. Dies stellt einen schweren Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Stadt Dresden dar. Es zeigt, dass wir auch 20 Jahre nach der politischen Wende von 1989 noch immer nicht in der damals von vielen erträumten Demokratie angelangt sind.

Der fehlende politische Wille des Freistaates Sachsen, sich aktiv für den Erhalt des Welterbes in Dresden einzusetzen und darüber hinaus die Verhinderung aller substantiellen Rettungsversuche zum Erhalt des Welterbes, sind Schuld an dieser unerträglich blamablen Situation.

Wir weisen aus gegebenem Anlass nochmals auf folgende Tatsachen hin:

  • Nach wie vor kann der Stadtrat aus eigener Kraft einen Baustopp beschließen oder ein Stadtratsbegehren zum Erhalt des Welterbes einleiten.
  • Es wurde durch die Fachklausur an der TU Dresden (im März 2008) und erneut beim Prozess der Grünen Liga vor dem Verwaltungsgericht Dresden (im November 2008) zweifelsfrei bestätigt, dass ein Tunnel an Stelle der Brücke in allen Komponenten technisch machbar ist.
  • Die Vertreter der Stadt (Sachverständige vom Büro Bung in Heidelberg) mussten vor dem Verwaltungsgericht einräumen, dass sich die Mehrkosten eines Tunnels auf nicht mehr als 10% der Gesamtsumme (ca. 16 Mio. Euro) des bisher geplanten Bauwerkes belaufen.
  • Die Oberbürgermeisterin wurde vom Stadtrat beauftragt, umgehend mit dem Bundesbauministerium Verhandlungen zur Übernahme der Mehrkosten einer welterbeverträglichen Elbquerung aufzunehmen. Dazu sollen Gelder aus dem neuen 150-Mio-Programm der Bundesregierung zur Pflege nationaler Welterbestätten beantragt werden.
  • Es gibt keinen Gerichtsbeschluss eines deutschen Gerichts, welcher den Bau der Waldschlößchenbrücke zwingend anordnet.
  • Der vermeintliche Konflikt zwischen „altem“ und „neuem“ Bürgerentscheid ist ein bewusst konstruierter. Unser Bürgerbegehren zum Erhalt des Welterbes wurde politisch in bisher beispielloser Art und Weise bekämpft und mit offensichtlich unhaltbaren Argumenten (kassatorisches Bürgerbegehren: nach Aussage des Rechtsamtes der Stadt Dresden ist dies sachlich schlicht falsch) verhindert.

Diese Brücke ist ein politisches Bauwerk des Freistaates Sachsen und als solches – falls es jemals zu Ende gebaut wird – wird es das Schicksal anderer Monumente politischer Machtdemonstration teilen. Wir erinnern an den Palast der Republik in Berlin.

Die Bürgerbewegung in Dresden wird weiter für den Erhalt des Welterbes Dresdner Elbtal kämpfen und sich aktiv in kommunale Prozesse einmischen. Ein Schwerpunkt der Arbeit wird die kritische Auseinandersetzung des Umgangs mit dem Instrument der Bürgerentscheide in Dresden und Sachsen sein. Die Beispiele in Dresden, Leppersdorf und Cossebaude zeigen die Dringlichkeit dieses Anliegens.

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