Die Stadtverwaltung Dresden und die OB Helma Orosz sagen auch weiterhin in punkto Welterbe den Dresdnern nicht die Wahrheit. Nachdem in der letzten Woche bekannt wurde, dass Stadtsprecher Kai Schulze im Zusammenhang mit einer Anzeige in der Zeit öffentlich gelogen hat, ist eine weitere Unwahrheit bekannt geworden:

Die Legende von der „Welterbemission“ von Frau Orosz – welche besagt, dass sie sich mit der Unterstützung des Auswärtigen Amtes um einen Kompromiss mit der UNESCO bemühe – löst sich in Luft auf. Auf Nachfrage von Frau Marlies Volkmer (MdB) sagte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes: „Dass Frau Oberbürgermeisterin Orosz mit diplomatischer Hilfe des Auswärtigen Amtes Kontakt mit den Mitgliedsstaaten des Komitees aufnehmen will, ist uns bislang nur aus der Zeitung bekannt. Dem Auswärtigen Amt liegt eine entsprechende Anfrage bisher nicht vor.“

Thomas Löser sagte in diesem Zusammenhang: „Nicht nur, dass den Dresdnern das Recht genommen wurde, mittels eines neuen Bürgerentscheides über den Erhalt des Welterbes und den Bau der Waldschlößchenquerung abzustimmen; es wird ihnen auch noch ein X für ein U vorgemacht, indem Frau Orosz behauptet, das Welterbe zu retten. Die CDU sollte endlich ehrlich sagen, was die Spatzen längst von den Dächern pfeifen: sie will das Welterbe endlich loswerden – und wird Dresden damit schweren Schaden zufügen.“

Ein Beitrag von
Dr. Eberhard Renner und dem
Fachrat Dresdner Welterbe

Die Hintergründe des Dresdner Welterbekonfliktes – und ein Vorschlag zu seiner Lösung

Die Zielstellung des Freistaates Sachsen bei der Antragstellung im Jahre 2002 lautete: Die UNESCO soll die Brücke bedingungslos akzeptieren. Andernfalls, so die damalige Botschaft an die UNESCO, werde ein Antrag auf die Zuerkennung des Titels „Welterbe Dresdner Elbtal“ gar nicht erst gestellt. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden: Der Konzeptbaustein „Brücke akzeptieren“ war für die UNESCO rechtlich und verfahrenstechnisch nicht annehmbar. Die UNESCO war und ist nicht berechtigt, eine „blinde Zusage“ zu machen. Ihr Handeln basiert ausnahmslos auf Fachgutachten und festgeschriebenen Verfahrensschritten.

Also lautete die modifizierte Zielstellung der Sächsischen Landesregierung: Konzept „Beeinflussung der Fachgutachter“ anwenden. Drei Fachgutachter der internationalen Denkmalorganisation ICOMOS, die bereits zu DDR-Zeiten mit der Dresdner Denkmalpflege zusammengearbeitet hatten, wurden von Sachsen frühzeitig für den Dresdner Antrag und das Tolerieren der Brücke gewonnen. So konnte Sachsen die sonst übliche eigenständige Benennung der Vorgutachter durch ICOMOS umgehen.

Die Gründe für das Tolerieren der Brücke erklärt die Gutachterin Friedrich auf einer Podiumsdiskussion im George-Bähr-Forum der TU Dresden im Jahre 2007: „Natürlich haben wir ein Auge zugedrückt, denn wir wollten dem Dresdner Anliegen doch keine Steine in den Weg legen.“ Dass es Alternativen zur Brücke gab, zahlreiche Tunnelvarianten, deren Machbarkeit bereits in den Jahren 1996, 2002 und 2003 nachgewiesen wurde, aber auch alternative Brückenstandorte, wurde den Gutachtern damals verschwiegen. Auch das Ausmaß der Brücke wurde ihnen nicht deutlich gemacht. Der Vorgutachter Jukka Jokilehto sagt bei der gleichen Veranstaltung: „Allerdings muss ich sagen, dass mir das ganze Ausmaß an Beeinträchtigung der Integrität der Elblandschaft durch die geplante Waldschlösschenbrücke damals nicht bewusst war. Bei meinem Besuch in Dresden im Herbst 2003 war zwar der Bau der Brücke beschlossene Sache, doch das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Ich habe mir den Brückenstandort vom Raddampfer aus angesehen, auch Visualisierungen des Brückenprojektes und die Zielsetzung des Brückenwettbewerbs von 1997 zur Kenntnis genommen. Detaillierte Planungen aus dem Planfeststellungsverfahren wurden mir damals jedoch nicht vorgelegt.“

Das UNESCO-Antragsverfahren beinhaltete neben dem Element „Vorgutachten” eine zweite Hürde: Die Vorlage des Antrages zur Jahrestagung des UNESCO-Welterbekomitees, auf der 21 Delegierte aus unterschiedlichen Ländern das Dokument diskutieren und über die Anerkennung des Welterbetitels abstimmen. Dabei sind die Delegierten frei in ihrer Meinungsbildung und müssen nicht den Empfehlungen der Vorgutachter von ICOMOS oder dem Standpunkt des Pariser Welterbezentrums folgen.

Um auch diese Hürde zu nehmen, hat die Sächsische Landesregierung in den eingereichten Tagungsunterlagen die Ausführungen zur Waldschlößchenbrücke auf ein Minimum reduziert und wesentliche Eckdaten wie folgt modifiziert:

  • Die Visualisierung in Richtung Elbbogen erfolgte so, dass nicht die wiederentstandene Frauenkirche, sondern der vormalige Zustand abgebildet war. Bei diesem war am Horizont ein rauchender Fabrikschornstein zu sehen.
  • Statt der einzigartigen Auenlandschaft wurde eine bis 1999 oberhalb der Elbwiesen vorhandene Kleingarten-Sparte gezeigt.
  • In der Beschreibung wurde die Lage der Brücke am westlichen Rande des Welterbegebietes angegeben statt in seinem räumlichen Zentrum.
  • Im Stadtplan wurde die Brücke als solche nicht namentlich kenntlich gemacht. So war sie nur eine unter fünf langfristig geplanten, namenlosen Flussquerungen.

Das Ergebnis war zu erwarten: Die Delegierten haben an Hand der Unterlagen nicht erkennen können, dass zwischen Brücke und Welterbe ein Konflikt besteht. So folgten sie den Empfehlungen der Vorgutachter und stimmten im Juli 2004 auf ihrer 29. Jahrestagung in Suzhou/China für die Zuerkennung des Welterbetitels.

Es folgte die Aufdeckung der unsauberen Antragstellung und das Inkrafttreten der vorgeschriebenen UNESCO-Regularien zur Bewahrung des Welterbes. Der weltweite Protest von Fachleuten und lokalen Wissensträgern gegen die unsaubere Verfahrensweise war auch in Paris nicht zu überhören. Da die UNESCO für einen solchen Fall an vorgeschriebene Verfahrensregeln gebunden ist, hat sie im September 2005 die Anwendung dieser Regeln verfügt.

  • Der erste Schritt sah ein erneutes Fachgutachten vor, dessen Basis eine wissenschaftlich korrekte Analyse des Stadt- und Landschaftsbildes sowie eine umfassende Auswertung der Dokumente des Planfeststellungsverfahrens war.
  • In einem vorgeschriebenen Auswahlverfahren loste die Dresdner Verwaltungsspitze unter fünf anonymen Gutachtern die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen aus.
  • Das Gutachten wurde von Februar bis April 2006 unter Mithilfe der Dresdner Stadtverwaltung erstellt. Im Ergebnis stellt der Gutachter fest: Der Bau der Waldschlößchenbrücke und die Erhaltung des Dresdner Welterbes sind miteinander nicht vereinbar.

Im Vorfeld der 30. Jahrestagung des UNESCO-Welterbekomitees fordert das Pariser Welterbezentrum ein weiteres Gutachten bei der internationalen Denkmalorganisation ICOMOS an. Auch hier wird das gleiche wissenschaftliche Ergebnis erzielt: Brücke und Welterbe sind miteinander nicht vereinbar. Auf Basis der beiden Gutachten hat das Welterbekomitee im Juli 2006 (30. Jahrestagung in Vilnius) das Dresdner Elbtal auf die Rote Liste der gefährdeten Welterbestätten gesetzt und Deutschland aufgefordert, der UNESCO alle in der Vergangenheit untersuchten Alternativen zur geplanten Brücke vorzulegen, insbesondere die Tunnelvarianten.

So kam es zu Plan B des „Pro-Brücke-Lagers“: Die UNESCO sollte diskreditiert werden. Die Verärgerung darüber, dass das Konzept der beeinflussten Antragstellung nicht aufgegangen war, führte das politische Lager der Brückenbefürworter noch enger zusammen. Deren rigoroses Vorgehen zugunsten des Brückenbaues löste Befremden vor Ort, in Deutschland und in der Welt aus. Plan B dieses politischen Lagers sah offenbar vor, der UNESCO Unredlichkeit und Willkür zu unterstellen und die Aberkennung des Welterbetitels als nicht nachteilig darzustellen.

Begleitet durch eine unkritische lokale Presse hat das politische Pro-Brücke-Lager im Jahre 2005 die öffentliche Meinung derart zu Gunsten des Brückenbaues beeinflussen können, dass ein von ihm initiiertes Referendum im Gegensatz zu der gegen die Brücke votierenden Stadtratsmehrheit für die Brücke ausging.

Daneben war es für das Pro-Brücke-Lager hilfreich, dass die sächsische Justiz die Gerichtsverfahren zu 49 Klagen gegen die Waldschlößchenbrücke auf die lange Bank geschoben hat. Erst heute, drei Jahre nach Einreichung der Klagen und einer nunmehr seit elf Monaten im Bau befindlichen Brücke, laufen die Hauptsacheverfahren an.

Mit dem Regierungspräsidium (der heutigen Landesdirektion) als verlängertem Arm hat das politische Pro-Brücke-Lager den Dresdner Stadtrat, der sich 2007 und auch noch 2008 mehrheitlich für das Welterbe und gegen eine das Welterbe zerstörende Brückenlösung aussprach, entmündigt und den Bau der Brücke per Ersatzvornahme anordnen lassen.

Die Verärgerung des politischen Pro-Brücke-Lagers über das gescheiterte Verschleierungskonzept der Antragstellung verstärkte sich weiter, als die UNESCO auf ihrer 32. Jahrestagung in Quebec den deutschen Vertragsstaat aufforderte, den begonnenen Brückenbau zu stoppen und endlich dem Alternativprojekt Tunnel entgegenzusehen, für das sich 2008 über 50.000 Dresdner in einem Bürgerbegehren ausgesprochen hatten. So verschärfte das politische Pro-Brücke-Lager seit Juli 2008 seine Angriffe auf die UNESCO, deren Verwaltungsspitze man als undemokratisches, selbstherrliches und von antidemokratischen Kräften instrumentalisiertes Gremium bezeichnete.

Wie kann eine Lösung des Konfliktes aussehen?

Der nunmehr angezeigte Weg besteht darin, dass sich Deutschland als Vertragsstaat für die bisherige Handlungsweise des Freistaates Sachsen bei der UNESCO entschuldigt und in konstruktive Verhandlungen zur Lösung des Konfliktes eintritt. In diesem Sinne sollte auch die Bundesregierung umgehend aktiv werden und die geplanten weiteren Gespräche der Dresdner Oberbürgermeisterin mit dem Pariser Welterbezentrum diplomatisch, konstruktiv und lösungsorientiert begleiten. Dabei sollten die aktuellen Ausarbeitungen der TU Dresden, die über die Tunnelalternative Auskunft geben, zugrunde gelegt werden.

Noch immer ist der begonnene Brückenbau, der zu zwei Dritteln aus Zufahrtstunneln besteht, in einen Volltunnel zuzüglich einer Fußgänger- und Fahrradbrücke zwischen den Elbradwegen wandelbar, ohne dass die dadurch entstehenden Mehrkosten den Zehnprozent-Bereich des Gesamtvorhabens überschreiten. Nachdem nun die Bindefrist des Bürgerentscheides von 2005 abgelaufen ist, kommt dem Dresdner Stadtrat die Mission zu, die völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands zum Erhalt des Welterbes per Tunnelbeschluss umzusetzen.


Lesen Sie weiter zu diesem Thema:

Sanierung der Bautzner Straße

Am Montag, dem 17.11.2008, findet von 19:30 bis 21:30 Uhr im Stadtteilhaus in der Neustadt (Prießnitzstraße 18) eine Diskussionsveranstaltung zur Ausbauplanung für die Bautzner Straße zwischen Glacisstraße und Jägerstraße statt.

Wer es verdrießlich findet, dass mit juristischen Tricksereien dafür gesorgt wird, dass der von uns angestrebte Bürgerentscheid nicht stattfinden kann, der sei getröstet: Wenn er denn stattfände, würde er noch lange nicht zwingend etwas bewirken. Wie das? Wird uns nicht permanent von unseren Brückenfreunden erklärt, dass der in einem Bürgerentscheid erklärte Wille der Wähler vorbehaltlos zu respektieren sei?

Keineswegs. Nur eine halbe Stunde Autofahrt von Dresden entfernt – in Leppersdorf – wird uns in einem Lehrstück zum Thema direkte Demokratie vorgeführt, wie leicht es ist, den in einem Bürgerentscheid eindeutig zum Ausdruck gebrachten Bürgerwillen schlicht zu ignorieren.

Die Chronologie der Ereignisse spricht für sich und kann unkommentiert wiedergegeben werden:

  • Anfang 2006 wird durch den Gemeinderat Wachau der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ersatzbrennstoffheizkraftwerk der Sachsenmilch Anlagen Holding AG Leppersdorf“ gefasst.
  • Im Juni 2006 gründet sich die Interessengemeinschaft „Gesunde Zukunft – keine Müllverbrennung bei Müllermilch“.
  • Im Juli und August 2006 sprechen sich die umliegenden Gemeinden Radeberg, Großröhrsdorf, Lichtenberg sowie Kleinröhrsdorf eindeutig gegen die Errichtung der Müllverbrennungsanlage aus.
  • Anfang September 2006 werden in kürzester Zeit Unterschriften von rund zwei Dritteln aller Wahlberechtigten aus Leppersdorf gegen die geplante Müllverbrennungsanlage gesammelt. Am 13.09.2006 diskutiert der Gemeinderat die Möglichkeit eines Bürgerentscheides und beschließt am 11.10.2006 dessen Durchführung.
  • Am 10.12.2006 entscheiden sich die Bürger der Gemeinde Wachau beim Bürgerentscheid mit klarer Mehrheit von 65,5% der gültigen Stimmen gegen die Änderung des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet Leppersdorf. Damit kann die durch die Firma Sachsenmilch geplante Müllverbrennungsanlage nicht errichtet werden.
  • Trotz des klaren Votums beim Bürgerentscheid kursieren ab Juni 2007 Spekulationen über einen neuen Anlauf zum Bau einer Müllverbrennungsanlage. Sie bestätigen sich: Am 10.08.2007 kündigt die Firma Müllermilch an, die Müllverbrennungsanlage an einem neuen Standort, außerhalb des gültigen Bebauungsplanes, nur 300 Meter vom ursprünglich geplanten Ort errichten zu wollen.
  • Am 12.09.2007 beschließt der Gemeinderat Wachau die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Müllverbrennungsanlage am neuen Standort. Die Interessengemeinschaft „Gesunde Zukunft“ beginnt mit der Unterschriftensammlung für einen erneuten Bürgerentscheid.
  • Am 18.09.2007 fordert ein Rechtsanwalt die Rechtaufsichtsbehörde des Landkreises Kamenz sowie das Regierungspräsidium Dresden auf, mit Rücksicht auf die Sperrwirkung des Bürgerentscheides vom 10.12.2006 für den sofortigen Abbruch aller weiteren Aktivitäten zum Bau der Müllverbrennungsanlage zu sorgen. Am 01.10.2007 reicht er einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Dresden ein.
  • Am 14.11.2007 reicht die Interessengemeinschaft „Gesunde Zukunft“ im Rahmen der Gemeinderatssitzung ein neues Bürgerbegehren ein, dass sich auf das neue Plangebiet bezieht. Damit werden parallel zur laufenden Klage alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die Müllverbrennungsanlage zu verhindern.
  • Am 18.12.2007 lehnt das Verwaltungsgericht Dresden den Antrag vom 01.10.2007 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung u.a. mit folgender Begründung ab: „Die Regelungen über den kommunalen Bürgerentscheid und dessen hoher Stellenwert vermitteln dem einzelnen Gemeindebürger nicht das Recht, die Sperrwirkung oder den Vollzug eines Bürgerentscheides gerichtlich durchzusetzen.“ Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis. Mit anderen Worten: Der Bürger darf entscheiden, darf aber nicht dafür sorgen, dass seine Entscheidung respektiert wird. Pikant.
  • Am 02.01.2008 legt der Rechtsanwalt beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 18.12.2007 ein.
  • Am 13.02.2008 lehnt der Gemeinderat in seiner Sitzung das durch die Interessengemeinschaft „Gesunde Zukunft“ eingereichte neue Bürgerbegehren mit Verweis auf eine sehr umstrittene Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde ab.
  • Am 19.02.2008 gibt das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung bekannt, dass „Aus der Rechtsstellung als Bürger oder Einwohner kein Anspruch auf Beachtung eines Bürgerentscheides folge. Es könne deshalb dahinstehen, ob der … in der Gemeinde Wachau durchgeführte Bürgerentscheid rechtmäßig sei und tatsächlich der Errichtung eines Heizkraftwerkes entgegenstehe.“ Damit bleibt offen, ob das neue Bauvorhaben mit dem demokratischen Bürgerentscheid vom 10.12.2006 angesichts einer Standortverlagerung der Müllverbrennungsanlage von nur 300 Metern vereinbar ist.
  • Am 12.03.2008 beschließt der Gemeinderat Wachau ungeachtet der anhängigen juristischen Verfahren die erste öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für die Müllverbrennungsanlage.
  • Am 17.09.2008 beschließt der Gemeinderat eine Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Wachau. Dieser Beschluss ist Voraussetzung für den Bau der geplanten Müllverbrennungsanlage am „neuen Standort“.
  • Am 11.10.2008 wird ein neuerliches Bürgerbegehren initiiert. Damit wird ein Bürgerentscheid zum Aufstellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes vom 17.09.2008 angestrebt.
  • Am 18.12.2008 lehnt der Gemeinderat das neuerliche Bürgerbegehren mit offensichtlich unhaltbaren Argumenten ab. Die zuvor mehrfach verschobene Entscheidung des Gemeinderats weckte das Medieninteresse, ein Kamerateam vom MDR filmte die Veranstaltung.

Bemerkenswert sind noch zwei weitere Fakten:

Bei einer Informationsveranstaltung mit Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes, am 14.01.2008 in Kamenz wurde klargestellt, dass angesichts zurückgehender Müllmengen in Deutschland und prognostizierter Überkapazitäten durch neue Müllverbrennungsanlagen zu erwarten ist, dass der Betrieb des „Ersatzbrennstoffheizkraftwerkes“ in Leppersdorf nur mit Müllimporten aus dem Ausland gesichert werden kann.

Die Landrätin Frau Petra Kockert (CDU) positionierte sich im September 2007 in einer Werbebroschüre des Vorhabenträgers dennoch eindeutig positiv zum Bau der Müllverbrennungsanlage. Und es war die CDU-Mehrheit des Gemeinderats, die am 12.09.2007 die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes beschloss. Damit wurde der im Bürgerentscheid vom 10.12.2006 dokumentierte Bürgerwille durch die CDU-Fraktion geschlossen ignoriert. Es war auch die CDU-Mehrheit des Gemeinderats, die am 16.01.2008 die Einleitung weiterer Planungsschritte zum neuen Standort der Müllverbrennungsanlage beschloss. Und es war die CDU-Mehrheit des Gemeinderats, die am 13.02.2008 das erneute Bürgerbegehren ablehnte. Ebenso war es die CDU-Mehrheit des Gemeinderats, die am 12.03.2008 die Auslegung des neuen Bebauungsplanes beschloss. Na, und wer beschloss denn wohl am 17.09.2008 die Änderung des Flächennutzungsplans und lehnte am 18.12.2008 das neuerliche Bürgerbegehren ab? Genau: Die CDU-Mehrheit des Gemeinderats.

Nun, das alles braucht uns aber nicht zu sorgen. Zum Glück haben wir ja im Dresdner Stadtrat eine CDU-Fraktion, die den Willen der Bürger respektiert.


Hinweise: Informieren Sie sich selbst auf der Homepage der Interessengemeinschaft „Gesunde Zukunft“! Nehmen Sie am Sternmarsch nach Leppersdorf am 19.11.2008 teil!

Der Sächsische Landtag hatte noch keine Gelegenheit, sich nach der letzten Tagung des UNESCO-Welterbekomitees zum Erhalt des Welterbe Dresdner Elbtal zu positionieren. Daher hat die bündnis-grüne Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Welterbe Dresdner Elbtal retten!“ in den Landtag eingebracht. Er wird im Landtag in der 123. Sitzung des Plenums am Donnerstag, dem 13.11.2008, als TOP 8 um ca. 18:30 Uhr behandelt werden.

Die Sitzung ist öffentlich. Gäste müssen sich mit dem Personalausweis anmelden und bekommen dann eine Besucherkarte für die Tribüne. – Und die Dresdner Welterbefreunde sollten diese Gelegenheit auch nutzen, um den Landespolitikern die Dringlichkeit des Anliegens zu verdeutlichen.

Der Verein Bürgerbegehren „Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlößchen“ verurteilt die bewusst einseitige und damit falsche Informationspolitik der Landeshauptstadt Dresden. Nicht nur, dass in einer Anzeige in der Zeit vom letzten Donnerstag (30.10.2008) Tatsachen falsch und unvollständig dargestellt werden – der Stadtsprecher Kai Schulz sagt auch bewusst noch die Unwahrheit, indem er auf Nachfrage behauptet, der Text sei mit dem Welterbezentrum Dresden abgestimmt gewesen. Dies entspricht nicht den Tatsachen und wurde von Andreas Friedrich vom Welterbezentrum bereits zurückgewiesen.

Mit den Steuergeldern der Dresdner Bürger (die Anzeige in der Zeit kostete ca. 7.000 Euro) werden falsche Informationen gestreut und Unwahrheiten behauptet. Diese Medienkampagne soll das völlige Versagen der Landeshauptstadt Dresden in der Welterbefrage verschleiern und setzt die unrühmliche Tradition im Umgang mit dem Welterbe in Dresden fort: Bis heute gibt es nicht einmal ein Schild an der Autobahn, welches auf das Welterbe Dresdner Elbtal hinweist.

Wir fordern die Stadtverwaltung Dresden und die OB Helma Orosz auf, zu diesen Vorgängen öffentlich Stellung zu nehmen.

Unter diesem Motto findet am Montag, dem 10.11.2008, um 19:00 Uhr eine Podiumsdiskussion mit Publikumsbeteiligung in der Weinbergkirche in Dresden-Pillnitz (Bergweg) statt.

Im Podium diskutieren:

  • Dr. Günter Krusche,
    Generalsuperintendent i.R., Berlin
  • Dr. Peter Lames,
    Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, Dresden
  • Prof. Dr. Werner J. Patzelt,
    Politikwissenschaftler, Dresden
  • Thomas Rosenlöcher,
    Schriftsteller, Dresden

Die geplanten Diskussionsschwerpunkte sind aufgeführt in der Einladung der Interessengemeinschaft Weinbergkirche Pillnitz e.V.

Der Eintritt ist kostenfrei.

Die himmlischste Gegend

Am kommenden Sonntag, dem 09.11.2008, wird Susanne Knaack – aus Anlass des Jahrestages des Dresdner Ortsbaugesetzes vom 09.11.1900 mit seinem Bauverbot für die Elbwiesen am Waldschlößchen – von 15:00 bis 16:00 Uhr im Kino Metropolis im Waldschlößchenareal (Saal 2) einen Bildvortrag zum Thema „Die himmlischste Gegend … Kulturgeschichte der Dresdner Elbwiesen am Waldschlößchen“ halten.

Susanne Knaack ist Mitinitiatorin des Bürgerbegehrens „Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlößchen“. Sie möchte mit ihrem Vortrag auch daran erinnern, dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen am 29.09.2008 entschieden hat, dass die Landeshauptstadt Dresden nicht zur vorläufigen Zulassung des Bürgerbegehrens verpflichtet ist und dass die Klagen der Naturschutzverbände gegen die Genehmigung des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke am 30.10.2008 durch das Verwaltungsgericht Dresden abgewiesen wurden.

Eine Zeit-Anzeige (Nachtrag)

Dem aufmerksamen Leser von Nr. 45 der „Zeit“ vom 30.10.2008 wird auf Seite 76 ein Beitrag mit dem Titel „Dresden ist fortbestehende Kulturlandschaft“ aufgefallen sein. Wenn er wirklich aufmerksam war, wird der Leser auch bemerkt haben, dass es sich um eine Anzeige (Original: jpg-Datei, 412 kB) im Rahmen des „Anzeigenspezial des Zeitverlags: UNESCO“ handelt. Dann weiß der gut informierte Leser auch, dass man es an solcher Stelle mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Damit setzt diese Anzeige einen befremlichen Kontrapunkt zur journalistischen Qualität, die man ansonsten von der „Zeit“ gewohnt ist.

Der Anzeigentext beginnt mit einer anrührenden Schilderung des ach so schönen Dresdner Elbtals. Das zieht sich hin bis zur dritten Spalte, in der wir lesen: „Die Dresdner Politik entschied daraufhin, diese Brücke zu bauen.“ Das ist so ziemlich der letzte Satz, der der Wahrheit entspricht – zumindest wenn man unter „Dresdner Politik“ die in Dresden beheimatete Landesregierung versteht. Die hat entschieden und regiert in der Sache bis heute durch.

Danach kommen einige Aussagen, die man mit Vorsicht genießen sollte:

  • „Die Mehrheit der Dresdnerinnen und Dresdner stimmte [im Referendum von 2005] für den Bau [der Brücke].“ – Das ist zwar nicht falsch, aber dennoch irreführend: Wenn man in der Abstimmungsbroschüre nach „Weltkulturerbe“ sucht, findet man drei Stellen. Keine davon weist auf die drohende Beschädigung des Weltkulturerbes hin, was wenig verwunderlich ist, denn zu jener Zeit war den Dresdnern dieser Aspekt ihrer Entscheidung gar nicht bewusst.
  • „Alle gerichtlichen Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben den Status des Bürgerbegehrens und somit dessen Ergebnis bestätigt.“ – Das stimmt so nicht, denn das Bundesverfassungsgericht schreibt: „In Anbetracht dieses völkerrechtlichen Rahmens ist es verfassungsrechtlich möglich, dass sich der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille, als authentische Ausdrucksform unmittelbarer Demokratie, in einem Konflikt über die planerische Fortentwicklung einer Kulturlandschaft durchsetzt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zuvor in einem Verhandlungsprozess erfolglos nach einer Kompromisslösung gesucht wurde.“ Diese Kompromisssuche hat es bis heute nicht gegeben. Im Gegenteil: Der Landesregierung und der Stadtverwaltung ist seither von verschiedenster Seite und aus gutem Grund immer wieder Sturheit vorgeworfen worden.
  • „An diesen Auftrag [zum Bau der Brücke] ist die Stadt Dresden bis heute gebunden.“ – Auch das ist nur die halbe Wahrheit. Die Landeshauptstadt und der Freistaat lieben Verweise auf rechtliche Zwänge geradezu. Dabei handelt es sich aber stets um den Versuch, sich der politischen Verantwortung zu entziehen. Politisch ist nach wie vor alles möglich – selbst der Bau des Elbtunnels –, wenn man denn nur will. Im übrigen wird gern übersehen, dass die Bindungsfrist des Referendums von 2005 im Februar 2008 abgelaufen ist, dass die Dresdner heute vielleicht ganz anders entscheiden würden und dass man sie einfach daran hindert.

Das widersprüchlichste an der ganzen Anzeige ist aber die Kontaktangabe. Es wird auf www.welterbezentrum-dresden.de verwiesen. Und dort finden wir auch den Beschluss des Welterbekomitees vom 12.07.2006, in dem es u.a. heißt: „Das Welterbekomitee …

  • stellt fest, dass der Bau der ‚Waldschlösschenbrücke‘ den Wert und die Integrität des Schutzgutes … irreversibel schädigen würde,
  • fordert den Vertragsstaat und die städtischen Verantwortlichen auf, umgehend das Bauprojekt zu stoppen und Gespräche mit allen Beteiligten aufzunehmen, um alternative Lösungen zu finden, die den Erhalt der Kulturlandschaft des Elbtals und seinen außergewöhnlichen universellen Wert sichern sowie Details zu diesem Prozess und einen zeitlichen Rahmen … zu benennen …“

Dass das bis heute nicht ansatzweise geschehen ist, wissen wir. Dass davon nichts in der Zeit-Anzeige zu lesen ist, versteht sich von selbst. Schließlich handelt es sich ja um eine Anzeige. Und an solcher Stelle nimmt man es mit der Wahrheit halt nicht so genau.

Nachtrag

In den DNN vom 05.11.2008 heißt es zum Thema: „Laut Rathaussprecher Kai Schulz hatte ‚Die Zeit‘ der Stadt angeboten, diese Anzeige zu schalten, um so auch auf das Welterbe Dresdner Elbtal aufmerksam zu machen. ‚Dieses Angebot wurde durch die Stadt angenommen und ein Text gemeinsam mit dem Welterbezentrum verfasst. Im Grunde handelt es sich dabei um eine Image-Anzeige für das Welterbe‘, sagte Schulz gestern auf Anfrage. 7.100 Euro bezahlte die Stadt für die Werbung, die ein Viertel der Zeitungsseite in Anspruch nimmt.“

In den DNN vom 06.11.2008 lesen wir weiter: „Nach der heftigen Kritik … an einer Anzeige der Stadtverwaltung … hat sich nun auch der Sprecher des Welterbezentrums Andreas Friedrich zu Wort gemeldet. Er widersprach der Aussage von Dresdens Stadtsprecher Kai Schulz, dass der Text für das lnserat gemeinsam mit dem Welterbezentrum verfasst wurde. ‚Die Autoren der Stadt haben lediglich Textabschnitte des Welterbe-Faltblattes des Welterbezentrums verwendet und abgewandelt. Die Anzeige wurde ohne jegliche Abstimmung mit uns veröffentlicht und verfehlt mit ihren verkürzenden Aussagen zum Brückenbau ihren werbenden Zweck‘, erklärte Friedrich gestern in einer Richtigstellung.“

Woran erinnert uns das? Richtig: An die kleinen Dreistigkeiten unserer Stadtverwaltung, an die wir uns inzwischen schon fast gewöhnt haben. Allein die Glaubwürdigkeit der politischen Akteure bleibt auf der Strecke. Aber viel zu verlieren haben sie da ohnehin nicht mehr.


Lesen Sie weiter: Pressemitteilung vom 07.11.2008

Der Bau der Brücke ist nicht alternativlos. Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts bedeutet nicht, dass der Bau der Waldschlößchenbrücke politisch alternativlos ist. Wenn man das Welterbe in Dresden erhalten wollte, böten sich drei Handlungsmöglichkeiten.

  • Der Stadtrat kann den Bau mit einfacher Mehrheit stoppen.
  • Der Stadtrat kann den Bau einer welterbeverträglichen Tunnellösung beschließen.
  • Der Stadtrat kann ein Stadtratsbegehren einleiten und die Dresdner Bürger damit erneut befragen.

Dazu bedarf es allein des politischen Willens aller Beteiligten, vor allem des Freistaates Sachsen.

Überdies konnte vor Gericht zweifelsfrei bewiesen werden, dass der Bau des Elbtunnels technisch und finanziell machbar ist und sich die Mehrkosten im Vergleich zur Brücke (lt. Planfeststellungsbeschluss 2004) auf ca. 10% belaufen. Dies musste auch die Gegenseite (Landeshauptstadt Dresden) vor Gericht einräumen. Damit wurden die Aussagen zu unserem Bürgerbegehren in vollem Umfang bestätigt.


Lesen Sie weiter: Presseerklärung der Grünen Liga

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