Wir führen unsere Montagsdemonstrationen fort. Die Demonstration am 26.05.2008 beginnt um 18:30 Uhr am Goldenen Reiter. Um 19:00 Uhr findet an der Frauenkirche eine Kundgebung statt. Motto der Veranstaltung ist

„Ja zu Dialog und Kompromissfähigkeit!“

Wenn Sie selbst auf die Demonstration aufmerksam machen möchten, drucken Sie bitte einfach das Plakat aus und hängen es öffentlich auf.

Pressemitteilung

Das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte es in einer Entscheidung vom 20.05.2008 ab, das Bürgerbegehren für einen Elbtunnel vorläufig für zulässig zu erklären. Die Antragsteller des Bürgerbegehrens bedauern diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Damit wird es sehr unwahrscheinlich, dass der von 50.000 Dresdnern geforderte Bürgerentscheid zum Erhalt des Dresdner Weltkulturerbes und dem Bau des Waldschlößchentunnels rechtzeitig stattfinden kann.

Das Gericht lehnte es ab, die Stadt zu verpflichten, den Bürgerentscheid per Eilantrag anzuordnen. Das Gericht hat in seiner Eilentscheidung allerdings ausdrücklich offen gelassen, ob die vom Oberbürgermeister vorgebrachten Bedenken gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zutreffend sind. Daher gehen wir weiterhin von der Rechtmäßigkeit unseres Bürgerbegehrens aus.

Wir fordern nochmals alle Verantwortlichen im Stadtrat, der Stadtverwaltung und der Landesregierung Sachsen auf, gemäß dem mit der UNESCO geschlossenen Vertrag, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um den Welterbetitel für Dresden zu erhalten und eine politische – dem Welterbegedanken angemessene – Lösung zu finden.

Der Stadtrat kann jederzeit einen eigenen Bürgerentscheid zum Erhalt des Welterbes initiieren. Der Stadtrat kann jederzeit den Baustopp der welterbeunverträglichen Brücke beschließen. Der Stadtrat kann jederzeit den Bau einer welterbeverträglichen Tunnellösung beschließen.

Wenn Liedermacher über die Waldschlößchenbrücke singen, dann hören die Dresdner schon mal genauer hin.

Link: sevenload.com

Das Lied von Lothar „Black“ Lechleitner wurde letzten Dienstag in der Sendung Kulturzeit auf 3sat gezeigt. Als Anlass mag wohl das Jubiläum der Freiluftfestivals auf der Burg Waldeck gedient haben. Die Platzierung eines solchen Liedes an so prominenter Stelle in der deutschsprachigen Medienlandschaft, zeigt deutlich, wie genau man von außen auf Dresden schaut.

Das Video ist in der 3sat-Mediathek auch in anderen Formaten ansehbar. Wenn Sie das Lied im Radio spielen wollen, dann wenden sie sich bitte an Conträrmusik.

Sehr geehrte Künstlerinnen und Künstler,

nachdem 133 Dresdner Architekten zum Erhalt des Titels „Welterbe Dresdner Elbtal“ aufgerufen haben und sich zahllose freie Künstler in diesem Sinne geäußert haben, möchten wir Sie direkt um Mithilfe bitten. Mit einer Kunstauktion wollen die Initiatoren des Bürgerbegehrens Mittel für den Erhalt des bedrohten Welterbe Dresdner Elbtal einwerben.

Das Dresdner Elbtal mit seiner einmaligen Harmonie aus natürlichen und baulichen Lebensräumen ist in der Kategorie der sich entwickelnden Kulturlandschaften im Jahr 2004 von der UNESCO in die Liste der Welterbestätten aufgenommen worden.

August der Starke verfolgte die Idee, die Elbe zu einem „Canale Grande“ inmitten von Stadt und Landschaft werden zu lassen. Diese Tradition barocker Kultur zwischen Schloss Pillnitz im Osten und Schloss Übigau im Westen ist über die Generationen hinweg gepflegt und als bürgerliche Lebenskultur fortentwickelt worden.

Im Juli 2006 hat die UNESCO die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt. Der Grund dafür ist die Gefährdung durch das Bauvorhaben „Waldschlößchenbrücke“. Ihr Standort, die berühmteste und kulturell traditionsreichste Stelle des Naturraumes Dresdner Elbtal, ist gefährdet und braucht mehr denn je den Schutz der Bürgerinnen und Bürger Dresdens, Sachsens, der Bundesrepublik und der Welt.

Im Rahmen des Projekts

Künstler für den Erhalt
des UNESCO Welterbes Dresdner Elbtal

werden Kunstwerke gesammelt, die zu Gunsten der Initiativen für ein Bürgerbegehren und einen Tunnelkompromiss versteigert werden sollen. Die Initiativen für den Erhalt des UNESCO Welterbe Dresdner Elbtal rufen deutschlandweit Künstlerinnen und Künstler auf, Kunstwerke zu stiften, um zu helfen, einen symbolisch gewordenen Ort der Weltkultur und ein Welterbe der Menschheit zu bewahren.

20% des Versteigerungserlöses gehen an den oder die Künstler/in. Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind, senden Sie bitte Ihre Werk-Beschreibung (Listenpreis, Schätzpreis, Größe, Technik, ggf. Rahmung) möglichst mit Foto an Elbtunnel-Dresden@gmx.de. Einreichungsfrist ist der 30.06.2008 30.09.2008. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit V. Schlesinger (Telefon: +49-351-5637742, Mobil: +49-173-9749538) auf. Datum und Ort der Kunstauktion werden noch bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbegehren Tunnelalternative am Waldschlößchen e.V.
Bürgerinitiative Welterbe Dresdner Elbtal
Grüne Liga Sachsen e.V.

Pressemitteilung

Am Dienstag, dem 13.05.2008, reichte Rechtsanwalt Robert Uhlemann namens und in Vollmacht der Vertreter des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Dresden einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein, mit dem Inhalt, die Landeshauptstadt Dresden zu verpflichten, einen Bürgerentscheid unverzüglich zuzulassen und durchzuführen.

Die 34 Seiten und ca. 200 Blatt Anlagen umfassende Antragsschrift legt anschaulich dar, auf welch fehlerhafter Tatsachengrundlage die rechtlichen Bedenken der Stadtverwaltung basieren. So geht die Stadtverwaltung davon aus, dass nicht sicher sei, ob der Bau der Waldschlößchenbrücke zur Aberkennung des Welterbetitels führt. Da die Begründung des Bürgerbegehrens den Verlust des Welterbetitels prognostiziert, würden die Vertreter des Bürgerbegehrens die Dresdner Bürger absichtlich täuschen, was zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens führe. Auch für einen Laien ist erkennbar, dass diese Ansicht der Stadtverwaltung völlig abwegig ist. Dem Welterbekomitee liegt bereits eine Beschlussvorlage vor, nach der Dresden im Sommer der Welterbetitel abzuerkennen ist. Die Absicht, den Titel abzuerkennen, wurde durch die UNESCO in den vergangenen Wochen immer wieder bestätigt und bekräftigt.

Als ebenso neben der Sache liegend ist die Ansicht der Stadtverwaltung zu bewerten, der Förderfähigkeit des Tunnelbaus stehe entgegen, dass eine entsprechende Förderung erst beantragt werden müsse. Der Elbtunnel erfüllt sämtliche Fördervoraussetzungen des Punktes 4 der Verwaltungsvorschrift des sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger. Ein Förderantrag kann gestellt werden.

Dagegen ist der Förderanteil für den Brückenbau nicht mehr gesichert. Mit 96 Mio. Euro handelt es sich damit um etwa die Hälfte der Bausumme. Der Inaussichtstellungsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 28.10.2004 ist mittlerweile rechtswidrig geworden und aufzuheben. Der Brückenbau verletzt das Gebot bundesfreundlichen Verhaltens, da unstreitig die Bundesrepublik Deutschland im Falle des Brückenbaus die Welterbekonvention und somit einen völkerrechtlichen Vertrag verletzt, dem die Länder im Lindauer Abkommen zugestimmt haben. Das Gebot bundesfreundlichen Verhaltens beinhaltet die Pflicht der Länder, den Bund nicht zu schädigen. Die Verletzung des Gebots bundesfreundlichen Verhaltens hebt die Förderfähigkeit des Brückenbaus auf, da dieser rechtswidrig geworden ist. Von Mehrkosten des Tunnelbaus für den städtischen Haushalt kann deshalb gar keine Rede sein, da beim Brückenbau der vormalige Förderbetrag in Höhe von 96 Mio. Euro zusätzlich in den städtischen Haushalt einzustellen wäre.

Darüber hinaus ist die von der Stadtverwaltung selbst so bezeichnete „grobe Schätzung“ der Mehrkosten des Tunnelbaus grob fehlerhaft.

Mit o.g. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden nunmehr die rechtlichen Bedenken der Stadtverwaltung einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen, um auf schnellstmöglichem Wege eine Abstimmung der Dresdner möglich zu machen.

Sehr geehrter Herr Justizminister Mackenroth!

Dass auch „der Kampf für die Brücke mit allen Mitteln geführt wird,“ hat die öffentliche Debatte nach Ihrer etwas verunglückten Bemerkung vom „Brücken-Dschihadismus“ einmal mehr deutlich gemacht. Nun haben wir ein neues Beispiel für Welterbe-Vandalismus in Pillnitz: Ein Banner mit der Aufschrift „Welterbe erhalten!“ wurde zerstört.

Welterbe-Vandalismus in Pillnitz

Wenn sich sowohl der ehemalige Ministerpräsident Sachsens, Kurt Biedenkopf, als auch der jetzige Ministerpräsident, Georg Milbradt, öffentlich abschätzig über das UNESCO-Welterbe äußern, „bereiteten sie den Boden dafür, dass die Hemmschwellen zur Begehung von [derartigen] Straftaten immer niedriger werden.“

Wir fordern Sie auf: Finden Sie die Täter und ziehen Sie diese zur Rechenschaft! Und tun Sie das bitteschön ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf ihre politischen Motive. Zu dieser Neutralität sind gerade Sie als Justizminister verpflichtet.

Ihr Verein
„Bürgerbegehren Tunnelalternative am Waldschlößchen e.V.“

Eine kritische Anmerkung von
Gunter Just
Bürgermeister a.D. für Stadtentwicklung und Bau

Dresden vor dem 2. Weltkrieg war eine Kulturmetropole von europäischem Rang.

Unseren kulturellen Anspruch hielten wir hoch trotz des physischen Niedergangs der Stadt als Folge der Zerstörung und der darauffolgenden Zeiten. Die aus diesem Anspruch resultierende kulturelle Wertschätzung unserer Stadt im größeren Deutschland spürten wir deutlich in Gestalt von Zuwendungen aller Art während und nach der Hochwasserkatastrophe 2002 sowie beim Wiederaufbau der Frauenkirche.

Seit einigen Jahren jedoch driften Anspruch und Wirklichkeit beängstigend auseinander. Auf der einen Seite Dresdens Kulturbürgertum einschließlich der gesamten Kulturelite, dazu eine Vielzahl von Bürgerinitiativen, Instituten, kulturpolitischen Gremien, Fakultäten und Fachräten vereint in dem Bemühen, die kulturelle Ausnahmestellung Dresdens zu bewahren und dabei große Besucherströme in Sachsens Kapitale zu locken. Auf der anderen Seite das kulturlose Handeln konservativer Entscheidungsträger aus Stadt-und Landesregierung. Während sächsische Granden tönen, der Welterbestatus Dresdner Elbtal sei verzichtbar und man halte die Aberkennung des Welterbetitels für kein Unglück, schallt es von der konservativen Seite des Stadtrates, man bedürfe des touristischen Werbeeffektes durch den Titel nicht, nein, nach Dresden komme man der Stadt selbst wegen. Wortmeldungen, die an Ignoranz und Kulturlosigkeit kaum zu überbieten sind, sieht man von den faschistoiden Traktaten eines sächsischen konservativen Bundestagsabgeordneten einmal ab.

Andernorts wird mit der Adelung durch das Weltkulturerbe gewuchert und es wird im In- und Ausland auf das Trefflichste vermarktet. Nicht so in der sächsischen Landeshauptstadt. Das Welterbe-Elbtal Dresden findet bei Tourismus-und Immobilienmessen sowie einschlägigen Veranstaltungen keine Erwähnung. Der Titel wird nahezu ängstlich unter der Decke gehalten. Das Resultat: Die Anzahl der Dresden besuchenden Gäste sank 2007/2008 drastisch! Gewiss ist dies nicht der einzige Grund, warum in den Augen potenzielle Besucher die Attraktivität Dresdens schmilzt. Es fehlt im Rathaus eine Vision, der Stadt über das bereits Existierende hinaus Glanz und Ausstrahlung zu verleihen. Statt dessen wird Stadtentwicklung und Kulturpolitik im Geschäftsbereich Finanzen ausschließlich unter fiskalischen Aspekten gesteuert. Deshalb beklagen wir vertane Chancen, Standortfehlentscheidungen und Verschleppung dringlich notwendiger Vorhaben.

Der Reihe nach.

Das Fußballstadion neben dem Großen Garten im Stadtzentrum ist die Standortfehlentscheidung par excellence. Dieser Standort wird uns künftig nicht nur reichlich Ärger bereiten, sondern die Kassen von Stadt und Land kräftig belasten. Obgleich wir über mehrere nahezu ideale Standorte im Rand-und Außenbereich verfügen, entschied man sich mit Blick aufs Dynamo-Stadion fokussierte Wählerpotenzial für einen Standort ohne Erweiterungsoptionen und ohne ausreichende Parkmöglichkeiten und vor allem ohne natürliche Auslaufzone für emotionalisierte Fans.

Die Operette, das einzige und dazu noch überaus erfolgreiche Operettentheater Deutschlands ist nach nahezu einem Jahrzehnt verschleppender Diskussion noch immer untergebracht in einem ehemaligen Dorfgasthof am Stadtrand. Das Operettenhaus gehört nicht nur seinen kulturellen Bedeutung wegen ins Stadtzentrum, vielmehr wäre es angesichts unserer noch reichlich vorhandenen innerstädtischen Brachen eine willkommene stadtentwicklerische Bereicherung. Der ursprünglich vorgesehenen Standort an der Prager Straße vereinte mehrere Vorzüge. Der Bürgermeister für Finanzen entschied in einsamer Stunde anders. Die Aufwertung des Bahnhofumfeldes durch diese Kultureinrichtung hätte die Gefahr einer Frankfurter Entwicklung für alle Zeiten gebannt. Die mehrheitlich aus der Region zu uns strömende Besucher des Operettentheaters wären durch die Nähe des Bahnhofs und diverser Tiefgaragen auf das Angenehmste zum Theater gelangt. Nun ist plötzlich als Standort für das Operettentheater das Kraftwerk Mitte im Gespräch. Vorstellbar, jedoch nicht optimal. Im Interesse einer sehnsüchtig erwarteten Bebauung des Postplatzes wäre nämlich diesem Stadtraum der Vorzug zu geben.

Im Zusammenhang mit einem Konzerthaus für unsere beiden Spitzenorchester verfügten wir dann mit der Semperoper, dem Schauspielhaus, der Operette und möglicherweise einem Konzerthaus über ein Kulturforum, wie in Deutschland kein zweites existiert. Diese beiden Orchester, Dresdner Philharmonie und Sächsische Staatskapelle, gehören zu den besten, die auf unserem Kontinent musizieren. Bereits seit einer Ewigkeit fordern Künstler und die interessierte Öffentlichkeit energisch und zunehmend ungeduldig einen adäquaten Musentempel für die Philharmonie sowie zur Schaffung räumlicher und künstlerischer Synergien auch für die Staatskapelle. Die traditionsreiche Musikstadt Dresden hätte nach dem Beispiel Hamburgs seit einem Dezennium Initiative zeigen müssen. Dort baut unsere Partnerstadt mit Hilfe von Mitteln privater Investoren, von Fördermitteln des Bundes und eines eigenen Stadtstaatlichen Anteils die spektakuläre Elbphilharmonie auf einem hamburgischen Speicher. Die imposante Hafenstadt wirbt also mit nicht zu übersehenden kulturellen Angeboten. Dazu gehört auch – allerdings bereits seit vielen Jahren – das legendäre Musicaltheater.

Das halbherzige Angebot der Dresdner Stadtregierung, den Saal im Kulturpalast in einen reinen Konzertsaal umzubauen, entspricht keinesfalls dem Anspruch des Dresdner und des internationalen Konzertpublikums, ist also inakzeptabel und erscheint armselig angesichts des ständig größer werdenden Konkurrenzdrucks deutscher und ausländischer Veranstaltungsorte. Der Kulturpalast, dringlich einer Auffrischung bedürftig, muss in seiner Funktion als Stadthaus beziehungsweise Stadthalle erhalten bleiben! Das Konzerthaus hingegen muss ein Glanzlicht mit weit über unsere Region, möglichst sogar über die Landesgrenzen hinaus wirkender Leuchtkraft werden. So betrachtet wäre der von einigen prominenten Dresdnern vorgeschlagene Standort auf der Neustädter Seite im Bereich des ehemaligen Narrenhäusels der faszinierende Ort für große Architektur.

Wir vereinen in uns die Sorge um unser Haus und um unsere Stadt. Wenn wir auch verschiedenen Tätigkeiten zugewandt sind, so ist doch in den Dingen der Stadt keiner ohne Urteil. Bei uns heißt einer, der an den Dingen der Stadt keinen Anteil nimmt, nicht ein stiller Bürger, sondern ein schlechter. Wir entscheiden in den Dingen der Stadt selber oder denken sie doch richtig durch. Denn wir sehen nicht im Wort eine Gefahr für das Tun, wohl aber darin, sich nicht durch Reden zuerst zu belehren, ehe man zur nötigen Tat schreitet.
Perikles (430 v.Chr.)

Dieses Zitat ist dem „Masterplan Welterbe Dresdner Elbtal“ vorangestellt, der Ende 2006 von der Landeshauptstadt Dresden herausgegeben wurde. Die Broschüre ist im Internet unter dresden.de verfügbar. Einige Textpassagen sind gleichermaßen bemerkenswert wie selbstredend, dass sie an dieser Stelle ganz einfach unkommentiert wiedergegeben werden können:

  • Seite 9: „Die Welterbekonvention entfaltet gegenüber dem Vertragsstaat eine rechtliche Bindungswirkung. Partner bei der Erfüllung sind die Länder, die sich nach dem Grundsatz der Bundestreue und Völkerrechtsfreundlichkeit zu verhalten haben und die Welterbestätten selbst. Sind diese – wie im Falle Dresdens – Gemeinden, verfügen sie über ein hohes Maß an Eigenständigkeit bei der Entscheidungsfindung. Diese findet ihre Grenzen da, wo Handlungen der bundesrechtlichen Ordnung zuwiderlaufen. Hier kann ein korrigierendes Einwirken des Landes, meist vermittelt über die Mittelbehörde auf dem Wege der Kommunalaufsicht, erfolgen. So kann erreicht werden, dass alle staatlichen Organe Verletzungen der die Bundesrepublik Deutschland bindenden Völkerrechtsnormen unterlassen.“
  • Seite 11: „Der Verlust des Welterbetitels wäre ein zumindest in Europa noch nicht gesehener Vorgang mit erheblichen Nachteilen für das Dresdner Gemeinwohl. Sein Untergang als Welterbestätte würde eine Schmälerung des Erbes aller Völker der Welt und die schwerste Konventionsverletzung darstellen, die Deutschland seit der Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention begangen hätte. Die Stadt begründet ihre Reputation in hohem Maße mit der Reichhaltigkeit und dem Niveau ihrer Kunst und Kultur. Hinzu träten negative Wirkungen hinsichtlich des sich auch zunehmend in touristisch-wirtschaftlicher Hinsicht auszahlenden Gütesiegels des Weltkulturerbes. Gerade im Wettbewerb der Städte und Regionen wird diese Auszeichnung ein immer wirksameres Argument – Ausdruck einer hohen Lebensqualität, die sich auf eine reiche Kultur und Naturausstattung gründet.“
  • Seite 19: „Das gesamte Welterbegebiet ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes der Sächsischen Hauptstadt. Dieser Plan ist gesetzlich verbindlich und trägt der Bedeutung und Qualität des geschützten Areals Rechnung. Sämtliche sensiblen und wichtigen Zonen haben spezielle Schutzpläne, die auch die Wiesen, Weinberge und Villengebiete enthalten. Die Stadt Dresden hat zum Schutz der Charakteristika ausgewählter Gebiete Satzungen erlassen, beispielsweise für die alten Dorfkerne und vorstädtische Areale.“
  • Seite 20: „Die Flusslandschaft wurde als ein bedeutendes künstlerisches Element schon in der Stadtplanung im 18. Jahrhundert genutzt, genau wie es sowohl von Malern wie Bernardo Bellotto, genannt Canaletto, überliefert wurde als auch von Schriftstellern und Dichtern. Das Elbtal war auch bedeutsam in der Herausbildung der romantischen Landschaftsmalerei im 19. Jahrhundert. Die Qualitäten der Landschaft wurden als wichtige Werte in der Regionalplanung des 19. und 20. Jahrhunderts beachtet. Diese Sichtweise ist auch heute in neuen Entwicklungen maßgebend. Entsprechend der Anstrengungen zur Erhaltung der Landschaft in früherer und jetziger Zeit ist diese Landschaft aufgrund ihrer Besonderheiten mittlerweile ausgesprochen gut und wirkungsvoll geschützt.“
  • Seite 21: „Kulturerbestätten zeichnen sich durch eine herausragende Architektur und Landschaftsgestaltung aus. Hier sind auch künftig höchste Ansprüche zu stellen. So wird die Identifikation der Bewohner mit ihrer baulichen Umwelt erhöht und gefördert, damit auch nachwachsende Generationen bereit sind, dieses Erbe zu pflegen und zu erhalten.“
  • Seite 23: „Planungsverfahren und Entscheidungsprozesse im Welterbegebiet sowie auf gesamtstädtischer Ebene bedürfen einer breiten Mitwirkung der Bürgerschaft. Dies ist bereits in der Welterbekonvention und ihren Durchführungsbestimmungen so angelegt und entspricht dem Wesen unserer Demokratie. Die Mitwirkung an der Ausgestaltung der direkten und repräsentativen Demokratie ermöglicht, Entscheidungsprozesse an politischen Programmen auszurichten. Breite Schichten entscheiden und gestalten mit.“
  • Seite 40: „Neben den erwähnten städtebaulichen Konzeptionen, den vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanungen, sollte es der Stolz der Investoren und Bauherren sein, mit ihrem Bau eine hochwertige Architektur, die sich in den städtebaulichen Rahmen einfügt, zu realisieren. Im Welterbegebiet ist nach den Worten Dr. Roland Berneckers, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission, die Beurteilung geplanter Maßnahmen nicht mehr nur eine lokale Angelegenheit, sondern wird auch von der internationalen Fachwelt vorgenommen. Der Welterbebelang ist als öffentliches Anliegen in Abwägungen einzubeziehen.“
  • Seite 41: „Insbesondere am Elbhang sind die ansässigen Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf den Wert der Kulturlandschaft sensibilisiert. Sie fordern daher die Beachtung der im Mai 1996 beschlossenen Elbhangsatzung für das Denkmalschutzgebiet Elbhänge bei allen Bauvorhaben und anderen Maßnahmen, welche das Landschaftsbild der Elbhänge zwischen Loschwitz und Pillnitz verändern. Faktisch jedes Vorhaben bedarf in diesem Raum einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, die private Bauherren im Amt für Kultur und Denkmalschutz beantragen müssen.“

Man kann es nicht deutlich genug sagen: Der „Masterplan Welterbe Dresdner Elbtal“ ist nicht das Positionspapier einer Bürgerinitiative, sondern ein Handlungsleitfaden, den sich die Landeshauptstadt Dresden selbst gegeben hat. Bemerkenswert daran ist, das man offensichtlich an alles gedacht hat – eingeschlossen den Hundekot in den Elbwiesen – allein die grundsätzliche Unverträglichkeit des Brückenprojekts mit dem Gedanken der Bewahrung des Welterbes wird nicht erkannt.

Im Masterplan heißt es zur Aufnahme des Dresdner Elbtals in die Rote Liste der bedrohten Welterbestätten: „Das Welterbekomitee stellt fest, dass der Bau der ‚Waldschlößchenbrücke‘ den Wert und die Integrität des Schutzgutes … irreversibel schädigen würde.“ Weiterhin wird angemerkt: „Zum Verkehrszug Waldschlößchenbrücke … wird in einem Mediationsverfahren unter Beteiligung von UNESCO-Gremien nach alternativen Lösungsmöglichkeiten gesucht.“ Dass keine alternativen Lösungsmöglichkeiten gefunden wurden, wissen wir heute. Das keine alternativen Lösungsmöglichkeiten gefunden werden konnten, weil es der Landeshauptstadt Dresden und dem Freistaat Sachsen bis heute an Kompromissfähigkeit und am Willen zur ehrlichen Lösungssuche mangelt, wissen wir auch.

Herausgeber des 2006 erschienenen „Masterplans Welterbe Dresdner Elbtal“ ist Dr. Lutz Vogel, Erster Bürgermeister der Landeshauptstadt Dresden.

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Betrachtet man die hier angeführten Textpassagen vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um den Bau der Waldschlößchenbrücke und der unrühmlichen Rolle, die er dabei einnimmt, ist man geneigt, ihm folgende Worte in den Mund zu legen:

Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?
Konrad Adenauer

Der 4. Welterbetag am 1. Juni 2008 steht unter dem Motto „Schülerinnen und Schüler sehen ihr UNESCO-Welterbe“. Er wird in allen deutschen Welterbestätten gefeiert.

Das Festprogramm für Dresden bietet ein Fülle von Veranstaltungen und Spielangeboten für Groß und Klein im Bereich der Elbschlösser und an vielen Orten im Welterbegebiet. Die Dresdner können dabei den ganzen Reichtum des Dresdner Elbtals, seine Natur und Landschaft, Baudenkmale und die lebendige Stadtkultur genießen.

So vielfältig wie die Angebote sind auch die Programmübersichten (die sich z.T. stark überschneiden):

Am Samstag, dem 24.05.2008, findet ab 09:30 Uhr im Festsaal des Stadtmuseums die Konferenz „Stadtraum Dresden. Gemeinwesen und öffentlicher Raum nach 1945“ statt. Nähere Informationen sind einer Pressemitteilung der Landeshauptstadt zu entnehmen.

Heidrun Laudel, Dresdner Architekturhistorikerin, meint zu dieser Konferenz: „In der Thematik liegt einiger Zündstoff. Die Referate dürften eine interessante Diskussion auslösen.“

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